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Befangenheitsantrag gegen Verfassungsrichter

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  Manuela, Denise und Jens Kinne Römerstr. 39 56130 Bad Ems                                                                                                                        18.03.2022   Verfassungsgericht Rheinland-Pfalz Der Präsident Deinhardpassage 1 56068 Koblenz     Befangenheitsantrag gegen den Richter Prof. Dr. Lars Brocker nach (§§ 41 ff. ZPO, §§ 22 ff. StPO, § 54 VwGO, § 18 BVerfGG). und Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG Für alle vergangene Verfahren und für alle noch laufenden Verfahren Verfassungsgerichtshof Koblenz und Oberverwaltungsgericht Koblenz. Der Richter hat keinerlei Interesse unsere Grundrechte zu schützen. Er hat uns genötigt und mit Kosten gedroht. Ich lehne den Richter wegen Befangenheit ab. Die besonders aufgrund seiner linksradikalen, politischen Weltanschauung, seiner Parteizugehörigkeit und seiner Ausbildung bezahlt von der SPD-Stiftung.   Weiterhin wegen seiner Äußerungen in der Öffentlichkeit. Er steht der SPD zu nahe und wird s

Nötigung durch einen Richter der laut EU weisungsgebunden und somit nicht neutral ist.

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Nötigung durch einen Richter der laut EU weisungsgebunden und somit nicht neutral ist. Feststellungsklage zu allen Verfahren, die eingereicht wurden und unter Drohung je Verfahren 2.500.€ zahlen zu müssen, wieder zurückgezogen wurden. Also Nötigung durch einen Richter der laut EU weisungsgebunden und somit nicht neutral ist. Gegen alle Richter   des Amtsgericht Lahnstein   des Amtsgerichts Koblenz,   des Landgerichts Koblenz   des Oberlandesgericht Koblenz   das Verfassungsgericht des Landes Rheinland-Pfalz des Sozialgerichts Koblenz des Landessozialgerichts Mainz des Verwaltungsgerichts Koblenz des Oberverwaltungsgericht Koblenz der Staatsanwaltschaft Koblenz der Oberstaatsanwaltschaft Koblenz Begründung Die deutsche Justiz ist nicht unabhängig, die Justiz ist weisungsgebunden, dies haben diverse Europäische Gerichte bereits festgehalten. Siehe Urteil internationaler Haftbefehl und andere Unsere Justiz ist nicht unabhängig Richter werden vom Staat/Lan

Richter sind nicht Neutral

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  Denise, Manuela und Jens Kinne Römerstr. 39 56130 Bad Ems                                                                                                                        18.03.2022   Sozialgericht Koblenz Der Präsident Deinhardpassage 1 56068 Koblenz       Befangenheitsantrag gegen den Richter Dr. Franz Werner Gansen nach (§§ 41 ff. ZPO, §§ 22 ff. StPO, § 54 VwGO, § 18 BVerfGG). und Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG Für alle vergangene Verfahren und für alle noch laufenden Verfahren Sozialgericht Koblenz. Wir lehnen den Richter wegen Befangenheit ab. Wir hatten bereits in der Vergangenheit einen Befangenheitsantrag gestellt. In einem anderen Verfahren hat der Richter folgende Vergehen begangen Der Richter hat Herrn Jens Kinne den Mund verboten und dies unter Androhung eines Ordnungsgeldes. (OLG Brandenburg, 15.9.1999,  1 W 14/99). Weiterhin folgende Äußerung zu unserer Klage, solche Dinge kommen in den Jobcenter nicht vor (Klagegrund Nötigung zur