Befangenheitsantrag gegen Verfassungsrichter
Manuela, Denise und Jens Kinne
Römerstr. 39
56130 Bad Ems 18.03.2022
Verfassungsgericht Rheinland-Pfalz
Der Präsident
Deinhardpassage 1
56068 Koblenz
Befangenheitsantrag gegen den Richter Prof. Dr. Lars Brocker nach (§§ 41 ff. ZPO, §§ 22 ff. StPO, § 54 VwGO, § 18 BVerfGG). und Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG
Für alle vergangene Verfahren und für alle noch laufenden Verfahren Verfassungsgerichtshof Koblenz und Oberverwaltungsgericht Koblenz.
Der Richter hat keinerlei Interesse unsere Grundrechte zu schützen. Er hat uns genötigt und mit Kosten gedroht.
Ich lehne den Richter wegen Befangenheit ab. Die besonders aufgrund seiner linksradikalen, politischen Weltanschauung, seiner Parteizugehörigkeit und seiner Ausbildung bezahlt von der SPD-Stiftung. Weiterhin wegen seiner Äußerungen in der Öffentlichkeit.
Er steht der SPD zu nahe und wird seit seinem Stipendium von der SPD in seiner Karriere gefördert.
Der Richter ist an zwei Gerichten beschäftigt, dies halte ich für Verfassungswidrig.
Er war Stipendiat der Friedrich-Ebert-Stiftung – SPD Ideologisiert
Die Friedrich-Ebert-Stiftung e. V. ist die älteste sogenannte parteinahe Stiftung in Deutschland und steht der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands nahe.
Er hat in der Deutschen Botschaft in Helsinki (Finnland) gearbeitet, also als Staatsdiener.
Im Jahr 1996 trat er als Referatsleiter im Wissenschaftlichen Dienst des Landtags Rheinland-Pfalz in den Landesdienst ein – wieder Staatsdiener
Es folgte eine Tätigkeit in der Staatskanzlei, als stellvertretender Leiter des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags Rheinland-Pfalz, als Justiziar und Vertreter des parlamentarischen Geschäftsführers der SPD-Landtagsfraktion sowie als Direktor beim Landtag Rheinland-Pfalz.
Er ist Präsident der Gesellschaft für Rechtspolitik, Mitglied im Beirat des Instituts für Rechtspolitik an der Universität Trier und im Vorstand der Deutschen Vereinigung für Parlamentsfragen. Er ist ferner Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung. Er war Experte in Anhörungen bei mehreren Gesetzgebungsverfahren in Bund und Ländern. Als Experte für Verfassungs- und Verwaltungsrecht ist er für die Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ) und für die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) tätig. Seit dem Jahr 2000 ist er Prüfer im juristischen Staatsexamen.
Er hat als Sachverständiger am 22.04.2015 für die Bundesregierung gearbeitet – womöglich noch als vom Steuerzahler bezahlten Urlaub
https://www.bundestag.de/resource/blob/390248/fa4ef5a14b258c02f6bb3c10d09448b9/protokoll-data.pdf
Er hat als Sachverständiger am 26.10.2018 für den Landtag Mecklenburg-Vorpommern gearbeitet - womöglich noch als vom Steuerzahler bezahlten Urlaub
https://www.landtag-mv.de/fileadmin/media/Dokumente/Ausschuesse/Rechtsausschuss/7._WP/Protokolle/kupr_37.pdf
Ich könnte noch weitere Sachen aufzählen, ich denke mehr Staatsnähe gibt es nicht.
In einem Interview hat er folgendes von sich gegeben:
Sie haben vertreten, dass der Staatsgewalt zu Zwecken der Funktionssicherung in einem Kernsegment „Geheimbereiche“ belassen werden sollten – ist die Tendenz zur „Pfadabhängigkeit“ in diesen Geheimbereichen ohne das Korrektiv eines auf gesicherter Informationsgrundlage basierenden öffentlichen Diskurses nicht durchaus größer?
Um es klarzustellen: Ich bin der Auffassung, dass staatliche Geheimbereiche unter dem Grundgesetz eine begründungsbedürftige Ausnahme sind. Es lassen sich allerdings – übrigens in allen drei Staatsgewalten – Bereiche identifizieren, in denen Entscheidungsprozesse zunächst aus Gründen der Funktionssicherung abgeschirmt werden müssen. Ein wichtiges Beispiel sind Beratungen des Kabinetts. Das bedeutet nicht, dass nicht Ergebnis und auch Ablauf in Nachhinein offengelegt werden müssen. Effektive Staatsleitung allerdings ist nicht immer im fortlaufenden, breiten öffentlichen Diskurs zu haben.
Weitere, teils LINKSRADIKALE Äußerungen hier:
https://www.juwiss.de/sechs-fragen-an-dr-lars-brocker/
https://www.blick-aktuell.de/Berichte/Auf-den-Spuren-derRheinland-Pfaelzischen-Verfassung-334359.html
Die SPD und Malu Dreyer wünschen sich eine Berufung an das Bundesverfassungsgericht
https://www.sueddeutsche.de/politik/verfassungsgericht-spd-richter-1.4925896
Er verdient Geld mit seinen Bildern
https://www.imago-images.de/st/0090865393
Das zeigt das der Richter nicht unbefangen ist, das ist eine absolute VOREINGENOMMENHEIT.
Seine „Weltanschauliche Einstellungen „sind Staats und SPD geprägt, solch eine Person kann nicht NEUTRAL für mich entscheiden.
Weiterhin stellt sich die Frage, ob der fachlich Beste Richter für seinen Posten ausgewählt wurde oder ob nur sein Parteibuch Ihn befördert hat.
Weiterhin geht der Richter diversen Nebenverdiensten nach, er hält Seminare ab, veröffentlicht Bücher, Zudem ist er Honorarprofessor etc.
Das zeigt einer ungeahnte Staatsnähe. Neben der, dass der Richter vom Land eingestellt, befördert und bezahlt wird und Beamter (Staatsbediensteter) ist.
Ich bezweifele die Neutralität des Richters.
Die deutsche Justiz ist nicht unabhängig, die Justiz ist weisungsgebunden, dies haben diverse Europäische Gerichte bereits festgehalten. Siehe Urteil internationaler Haftbefehl und andere
Unsere Justiz ist nicht unabhängig Richter werden vom Staat/Land eingestellt, befördert und bezahlt. Somit können die Richter gar nicht NEUTRAL sein.
Das verstößt gegen EU-Recht, Deutschland würde heute nicht mehr die Aufnahmekriterien der EU erfüllen
Grundrechte funktionieren nicht nur als Freiheitsrechte gegenüber dem Staat, sondern verpflichten diesen auch zu einem gewissen Schutz der gewährten Grundrechte. Die Verhütung von Gefahren für Leben und Körper ist eine grundrechtliche Schutzpflicht der Verwaltung
Der Richter hat keinerlei Interesse unsere Grundrechte zu schützen. Er hat uns genötigt und mit Kosten gedroht.
Anträge sind ordnungsgemäß aufzunehmen (OLG Karsruhe AgrarR 2004, 415.). Sind sie unvollständig oder unklar, hat sie der Amtswalter mit dem Antragsteller zu besprechen und auf ihre sachgemäße Formulierung und Vervollständigung hinzuwirken (BGH BeckRS 2008, 13733; OLG Köln VersR 2002, 1025.).
Datum: Antragsteller:
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